Der Vertrag
Die Obligation
Um einen Vertrag zu verstehen müssen wir wissen, wie dieser zustande kommt.
Die Grundlage für ein Vertrag bildet eine Obligation.
Eine Obligation ist eine Verbindlichkeit, eine Verpflichtung aus einem
Schuldverhältnis. Daran beteiligt sind mindestens zwei Parteien. Ein Schuldner
und ein Gläubiger. Der Schuldner schuldet dm Gläubiger etwas.
Für die Entstehung einer Obligation gibt es drei Gründe
- Durch Abschluss eines Vertrages
- Durch unerlaubte Handlung
- Durch ungerechtfertigte Bereicherung
Die Obligation ist im OR geregelt. Wir wollen uns jedoch lediglich der
Obligation welche durch Vertrag zustande kommt widmen.
Vertragsabschluss
Drei Elemente spielen eine Rolle damit ein Vertrag zustande kommen kann.
- Konsens: Es muss eine Übereinstimmende Willensäusserung vorhanden
sein.
- Handlungsfähigkeit: Die beteiligten Parteien müssen im Sinne des
Gesetzes Handlungsfähig sein.
- Natürliche Personen: Urteilsfähig + Mündig
- Juristische Personen: Sobald gesetzlich anerkannt
- Form des Vertrages: Grundsätzlich ist ein Vertrag formfrei. Er
kann also mündlich abgeschlossen werden. Einige Besonderheiten gelten
dennoch:
- Keine widerrechtlichen, unmöglichen oder sittenwidrige Inhalte
- Keine Formvorschrift durch den Gesetzgeber vorhanden

Ist ein Vertrag zustande gekommen müssen die eingegangenen Verpflichtungen
geleistet werde. Vertragserfüllung. Z.B. Lieferung der Ware oder Bezahlung.
Formvorschriften für Verträge
Lehrvertrag: Einfache Schriftlichkeit. Er muss schriftlich vorliegen
und eigenhändig unterschrieben sein.
Mietzinserhöhung: Qualifizierte Schriftlichkeit. Sie muss auf einem
amtlich genehmigten Formular ausgedruckt werden.
Ehevertrag: Öffentliche Beurkundung. Muss in schriftlicher Form
vorliegen und von einem Notar mitunterschrieben werden.
Gründung einer AG: Öffentliche Beurkundung und Eintrag in ein
öffentliches Register. Sie muss auf einem Notarat oder im Beisein eines
Notars erfolgen und mit einer 2/3 Stimmmehrheit erfolgen.
Vertragskategorien
Veräusserungsverträge:
- Schenkung
- Tauschvertrag (t)
- Kaufvertrag
Gebrauchsüberlassungsvertäge:
- Mietvertrag (t)
- Pachtvertrag
- Darlehensvertrag
Vertrag auf Arbeitsleistung:
- Werkvertrag (t)
- Arbeitsvertrag
- Auftrag (t)
Innominationskontrakte (Gesetzlich nicht geregelter Vertrag):
- Leasingvertrag (t)
- Lizenzvertrag (t)
Typische Verträge
- Kaufvertrag (OR 184ff).
- Übertragung von Eigentum gegen Entgelt.
- Formlos gültig (Ausnahme Grundstück, Abzahlungs- und
Vorauszahlungsverträge).
- Gültig wenn Parteien über Preis und Ware einig sind.
- Vertragsgegenstand wird unterschieden in: Mobilien (beweglich) und Immobilien
(unbeweglich).
- Entgelt wird unterschieden in: Barkauf und Kreditkauf.
- Mietvertrag (OR 253ff).
- Das Recht ein Objekt gegen Entgelt zu nutzen.
- Mündliche Einigung über Mietobjekt und Zins.
- Grundsätzlich formlos gültig.
- Werkvertrag (OR 363ff).
- Herstellung eines bestimmten Werkes (es zählt das Arbeitsresultat)
- Der Hersteller muss für den Erfolg des Werk einstehen.
- Formlos gültig.
- Auch gültig wenn der Werklohn noch nicht vereinbart ist.
- Auftrag (OR 349ff).
- Beauftragter verpflichtet sich eine Dienstleistung zu erbringen (es zählt
die Tätigkeit).
- Geschuldet wird nicht Erfolg, sondern ein sorgfältiges tätig werden.
- Auftrag kann formlos geschlossen werden.
- Ein Auftrag ist jederzeit einseitig widerrufbar.
- Gültig wenn beide Parteien über Dienstleistung und Entschädigung einige
sind.
- Leasingvertrag.
- Nicht gesetzlich geregelt.
- Der Leasingnehmer erhält die völlige Freiheit in der Nutzung und im
Gebrauch.
- Unterhalt und Wartung sind durch den Leasingnehmer zu tätigen.
- Zufälliger Untergang wird vom Leasingnehmer getragen.
- Häufig am Mietrecht orientiert.
- Lizenzvertrag.
- Nicht gesetzlich geregelt.
- Es wird die Nutzung eines Gutes gewährt.
- Häufig am Pachtrecht orientiert.
Merke: In keinem Gesetz ist verankert, ob Software nun ein Werk oder
geistiges Eigentum ist. Meistens wird die Erstellung von Software jedoch als
Werkvertrag abgeschlossen.
EDV-Verträge
Für die EDV typische Verträge sind
- Hardware-Kaufvertrag
- Hardware-Wartungsvertrag
- Software-Lizenzvertrag (Nutzungsvertrag)
- Software-Pflegevertrag
- Outsoursingvertrag
Um den KMU's bei der Erstellung von Verträgen zu helfen, haben die SWICO
und SVD Musterverträge bzw.
Checklisten kreiert. Weitere Informationen finden Sie unter www.swico.ch
Vertragsinhalt
Inhalt |
Beispiel |
Parteien |
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Gegenstand |
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Rechte & Pflichten |
Erfüllungsort, Lieferzeit, Lieferbedingungen, Beizug von Hilfspersonal,
Informationspflichten, Mitwirkungspflicht, Ausbildung |
Datenschutz & Geheimhaltung |
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Urheberrecht |
|
Haftung & Konventionalstrafe |
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Honorar & Zahlungsmodalität |
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Beginn & Dauer |
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Formvorschrift |
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Gerichtsstand & anwendbares Recht |
|
Unterschriften |
Rechtsgültige Unterschrift mit Datum aller Dateien |
Ihre Aufgabe
- Erstellen Sie eine Liste: Welche
Verträge beinhalten eine Garantieleistung?
- Ist die Garantieleistung
gesetzlich geregelt?