Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Allgemeines
1.1.
Diese AGB der Firma Aha EDV Support AG treten
per 15.10.2011 in Kraft und ersetzen damit alle vorherigen Versionen
1.2.
Trotz der Einteilung der AGB in Bereiche, kann
es vorkommen, dass für Kunden eines einzelnen Bereiches, auch Bestimmungen
anderer Bereiche zutreffen. Es gelten grundsätzlich immer alle Bereiche der AGB
für jeden Kunden.
2.
Vertragsgegenstand
2.1.
Die Firma Aha EDV Support AG mit Sitz in Ermatingen bietet unter Anderem die Nutzung von technischen
Dienstleistungen auf ihren eigenen Servern für ihre Kunden gegen Entgelt an.
2.2.
Als Kunde gelten juristische oder natürliche
Personen und dessen Mitarbeiter sowie dessen Beauftragte bzw. bei privatem
Gebrauch der Dienstleistungen die Angehörigen des Haushalts des Kunden oder
deren Beauftragte.
2.3.
Die AGB gelten für alle Personen welche die dem
Kunden erbrachten Dienstleistungen benutzen. Haftbar ist der Kunde.
2.4.
Integrierter Bestandteil des
Dienstleistungsvertrages sind diese AGB, die aktuelle Preisliste oder gültige
Offerten der Aha EDV Support AG.
2.5.
Jede Vereinbarung bedarf der Schriftform.
Mündliche Absprachen sind ungültig.
3.
Technische Dienstleistungen
3.1.
Als technische Dienstleistungen sind alle
Leistungen zu verstehen welche nicht direkt durch eine Person sondern von
Maschinen ausgeführt werden. Dies sind Beispielsweise Webhosting,
Serverhosting, die Verwendung von Terminalserver, die
Verwendung von ADSL-Leitungen, automatisierte
Datensicherungen oder sonstige durch Geräte erbrachte Leistungen.
3.2.
Nicht als technische Dienstleistungen werden
Beratungen, Wartungen, Installationen, erstellen von Dokumentationen,
Entwicklung von Programmen und ähnlichem betrachtet.
3.3.
Pflichten der Aha EDV Support AG
3.3.1.
Die
Aha EDV Support AG erbringt die Dienstleistungen entsprechend der ihr zur
Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln entsprechend den
aktuell gültigen Technologien.
3.3.2.
Die technischen Dienstleistungen stehen den
Kunden grundsätzlich während 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zur Verfügung.
Technische Störungen oder Ausfälle welche zur Beeinträchtigung der
Dienstleistung führen sind ausgenommen.
3.3.3.
Die Aha EDV Support AG kann keine Garantie für
ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Dies
betrifft insbesondere Unterbrechungen seitens Dritter wie Swisscom, Cablecom, Kraftwerke etc.
3.3.4.
Störungen und Fehlfunktionen für welche die Aha
EDV Support AG verantwortlich ist werden in nutzbringender Zeit behoben.
3.3.5.
Die Aha EDV Support AG unterstützt den Kunden
bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der
Dienstleistungen. Wird hierzu ein Aufwand in Anspruch genommen, so wird die Aha
EDV Support AG dem Teilnehmer ihren Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen der
Aha EDV Support AG in Rechnung stellen.
3.3.6.
Supportfragen zu den technischen Funktionen
werden von Aha EDV Support AG per E-Mail entgegen genommen und beantwortet.
Fragen welche das technische Angebot, und die Funktion der Dienstleistung
übersteigen, werden gegen Entgelt bearbeitet. Dies betrifft insbesondere das
Erstellen von Webseiten, die Konfiguration von Zugangssoftware und die
Bedienung von Mailsystemen.
3.4.
Pflichten des Kunden
3.4.1.
Der Kunde ist zur Nutzung der Dienstleistung
berechtigt, darf diese jedoch nicht an Dritte weiter verschenken, vermieten,
verpachten oder in irgend einer anderen Form weiter geben.
3.4.2.
Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen,
dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Vertrag entstehenden Pflichten ebenfalls
einhalten.
3.4.3.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen
weder zur Begehung, noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen. Er
wird alle in seinem Verantwortungsbereich liegende Massnahmen treffen, dass
eine strafbare Nutzung durch Dritte verhindert wird.
3.4.4.
Der Kunde ist verpflichtet Lösungen der Aha EDV
Support AG auf ihre Funktionalität zu überprüfen und Mängel gemäss Punkt 14 zu
melden.
3.4.5.
Der Kunde ist verpflichtet, die Aha EDV Support
AG umgehend über technische Mängel, Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen,
Angriffe dritter auf Installationen, Hackversuche etc zu orientieren.
3.4.6.
Es ist wünschenswert, dass der Kunde, im Sinne
von präventiven Massnahmen, den Befall von Viren auf seinen eigenen Anlagen an
die Aha EDV Support AG meldet. Diese Meldung dient dem frühzeitigen Aufbau von
geeigneten Schutzmassnahmen. Dem Kunden darf durch die Meldung eines
Virenbefalls seiner eigenen Anlagen kein Nachteil entstehen. Virenmeldungen
werden seitens der Aha EDV Support AG mit äusserster Diskretion behandelt.
4.
Bereich ADSL
4.1.
Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarungen,
sind ADSL-Abschlüsse immer Jahresverträge welche im
Voraus verrechnet und bezahlt werden.
4.2.
Der Termin für die Einschaltung eines ADSL-Anschluss wird von der Swisscom bestimmt und ist ein
unverbindlicher Termin. Die Swisscom kann ein geplantes Aktivierungsdatum auch
nach der Bekanntgabe wieder verschieben.
4.3.
Nimmt der Kunde mittels der Dienstleistungen der
Aha EDV Support AG Angebote und Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist
der Kunde für die Einhaltung der dafür geltenden Nutzungsbestimmungen sowie für
die Abrechnung mit den Dritten selber verantwortlich und können im Schadensfall
direkt haftbar gemacht werden. (z.B. Warenbestellung oder Lieferung über das
Internet, Zahlungsverkehr etc.)
4.4.
ADSL-Leitungen müssen von
uns bei Swisscom bestellt werden. Wird ein Vertrag vorzeitig aufgelöst, ist der
Kunde verpflichtet, alle anfallenden Kosten für die vorzeitige
Wiederausschaltung zu tragen.
5.
Bereich Hardware
5.1.
Vom Kunden bestellte Hardware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung im Eigentum der Aha EDV Support AG.
5.2.
Garantieleistungen werden entsprechend dem für
das Produkt zuständigen Generalimporteur in der Schweiz erbracht.
6.
Bereich Service-Verträge
6.1.
Die in Serviceverträgen oder anderen
Dienstleistungen enthaltene Aktualisierung von Windows oder von
Antivirenprogrammen garantiert keine 100 prozentige
Sicherheit. Ein Virenbefall oder eine Beschädigung durch Eindringlinge
kann trotz aktuellster Software- und Betriebssystemversionen nicht
ausgeschlossen werden.
6.2.
Sofern in den Service-Verträgen eine
regelmässige Prüfung der Antiviren-Software enthalten ist, betrifft dies die
Aktualisierung des Virenprüfprogrammes, die Suche
nach Viren, nicht aber die Entfernung von Viren. Für die Entfernung von Viren
kann je nach Situation und Absprache eine spezielle Vereinbarung getroffen
werden.
7.
Bereich VoIP
7.1.
Für VoIP-Anschlüsse
gelten die entsprechenden AGB der bei der VoIP-Anmeldung
ersichtlichen Netzwerkanbieter.
7.2.
Bei der Auflösung eines VoIP-Anschluss
welcher kostenlos installiert wurde, werden bei der Auflösung innerhalb eines
Jahres die Installationskosten pro Rata angerechnet.
8.
Bereich Entwicklung
8.1.
Für Softwareentwicklungen gilt zusätzlich der separat gehandelte.Softwareentwicklung
Haftungsausschluss
Ermatingen,
15.10.2011
Aha EDV Support AG
Die Firma Aha EDV Support AG wurde im
November 2023 verkauft. Die Geschäfstätigkeiten werden privat weiter geführt.